Silvesterkracher und Raketen sind beliebt und lassen das alte Jahr gehörig ausklingen. Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern muss man aber die nötige Umsicht mitbringen.
Mindestens 300 Personen müssen jedes Jahr ins Krankenhaus, weil sie sich an Raketen und Knallkörpern verletzen. Menschen, die Gehörschäden erleiden, sind in dieser Zahl noch nicht inkludiert. Raketen und Silvesterkracher erfreuen sich vor allem bei Jugendlichen und Kindern großer Beliebtheit. Das sieht man leider auch an den Unfallzahlen. Mehr als ein Drittel der jährlich ca. 300 Verletzten ist unter 15 Jahre alt.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen laut Gesetz nur Feuerwerks-Spielwaren (Kategorie F1) wie Wunderkerzen oder Knallerbsen kaufen und zünden.
- Laut Gesetz dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur von Personen über 16 Jahren gezündet werden. Im Pyrotechnikgesetz ist festgelegt, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden dürfen. Zur Kategorie F2 gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von 3g bis 50g, also das übliche Silvesterfeuerwerk.
- Knallkörper sind nur für Silvester, nicht für andere Tage des Jahres. Gemäß § 4 Absatz 4 des Pyrotechnikgesetzes ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann jedoch für festgelegte Zeiten mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen.
- Wenn ein Erwachsener Kindern das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt, trägt dieser die volle Verantwortung.
- Kinder niemals alleine mit den Feuerwerkskörpern lassen.
- Auf der Straße liegende Blindgänger oder Reste von Raketen nicht angreifen, keine weiteren Zündversuche machen und nie daran basteln. Nur Erwachsene räumen die Überreste des nächtlichen Spektakels weg.
(Angaben ohne Gewähr)